Daß mit Datum vom 01. Juli 2021 die Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer gefallen ist, sollte inzwischen allgemein bekannt sein. Lediglich bei einer anfallenden Steuer von unter 1€ verzichtet der Zoll auf den Einzug.
Gerade bei nicht allzu teueren Waren wäre der Wegfall der Freigrenze nicht weiter problematisch - erhöht sich der insgesamt für die Ware zu entrichtende Preis um (je nach Art de Ware) 7% oder 19%.
Wie ich allerdings letztens feststellen musste, kommt zum Zollentgelt noch die Auslagenpauschale der Deutschen Post hinzu:
Die Deutsche Post tritt … für ihre Empfängerkunden in Vorlage, übernimmt die Zahlung der Gebühren an den Zoll und zieht diese bei der Zustellung bzw. Übergabe in der Filiale wieder vom Empfänger ein. … Für diese Leistung erhebt die Deutsche Post eine Auslagepauschale in Höhe von 6 EUR. [Quelle]
Für die Lieferung einer CD, welche mit 10.62 US$ deklariert war, wurden 1,69€ Zollentgelt berechnet. Für das Auslegen der 1,69€ hat die Deutsche Post noch einmal 6€ Auslagenpauschale addiert, was den Preis der CD letztendlich fast verdoppelt hat.