Sind Daten erst einmal erhoben, findet sich auch schnell jemand, der sie verwenden möchte - gesetzeskonform oder auch nicht.
Der SWR berichtet über die Nutzung von Daten aus der Luca-App bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge:
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Mainz dem SWR in einer schriftlichen Stellungnahme die Datenabfrage mit Hilfe der Luca-App bestätigt. Insgesamt seien so 21 potentielle Zeugen ausfindig gemacht und angerufen worden.
Das Problem dabei ist
Die Nutzung von Daten der Luca-App, die in vielen Gaststätten und Restaurants zur Corona-Kontaktverfolgung eingesetzt wird, ist unter anderem laut Infektionsschutzgesetz aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Strafverfolgung unzulässig.
Spannend wir allerdings die Frage, ob
Tatsächlich gebe es für die Datenabfrage “keine hinreichende rechtliche Grundlage”.
nun bedeutet, daß solche Datenabfragen zukünftig unterbunden oder stattdessen passende Grundlagen geschaffen werden.